#AlpmannNews: Auch Müll kann eigentumsfähig sein vom 01.05.2019
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Auf einer Auktionen kosten Richters Bilder Millionen, aus dem Abfall sind sie gratis – dachte ein Mann, nahm Werke aus dem Müll des Malers. Indem der Mann aus der Mülltonne des berühmten Künstlers die Skizzen entwendete, beging er einen Diebstahl. Denn der Künstler sei auch noch in Bezug auf seinen Müll der Eigentümer, so das Gericht.
Vermögensdelikte – insb. § 242 und § 263 StGB- sind ein absoluter Liebling der Prüfungsämter. Vertieft Eure Kenntnisse zum Diebstahl mit dem Alpmann Skript, Strafrecht BT1, S. 6 ff.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (Gerhard-Richter-Skizzen aus Abfall gefischt. Auch Müll kann eigentumsfähig sein. In: Legal Tribune Online, 24.04.2019, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-koeln-gerhard-richter-kunst-muell-diebstahl/?fbclid=IwAR3G6FIHfVn4rJszo5Pdvq2_zjg0ltJGnseFuX02DkxtNFlRGUhToueeLyE, abgerufen am 01.05.2019).