#AlpmannNews: Art 18 GG vom 26.06.2019
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Das Grundgesetz liefere ein scharfes Schwert im Kampf auch gegen Rechtsextreme, sagt der frühere CDU-Generalsekretär. Es sei an der Zeit, dies zu nutzen.
Tauber fordert, dass Verfassungsfeinden das Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen wird. Der Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium bezieht sich in einem Gastbeitrag für die “Welt” auf Artikel 18 des Grundgesetzes.
“Artikel 18 verkörpert insofern neben dem Partei- und Vereinsverbot geradezu idealtypisch unsere wehrhafte Demokratie und gehört zu den tragenden Pfeilern unseres Grundgesetzes”, schreibt Tauber.
In Artikel 18 heißt es wörtlich: “Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.”
Der Artikel 18 GG und Art 5 GG sind daher insbesondere für die mündliche Prüfung brandheiß!
Wir empfehlen euch auch den Artikel: https://einspruch.faz.net/…/2019-05…/entrechtung/239841.html
Hier geht’s zum Artikel der Frankfurter Allgemeinen! (Tauber will Verfassungsfeinden die Meinungsfreiheit entziehen. In: Frankfurter Allgemeine, 19.06.2019, https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/cdu-politiker-tauber-will-verfassungsfeinden-meinungsfreiheit-entziehen-16244594.html?fbclid=IwAR0mAd-cVy_N7KueYx4AtGlyH3dOVgfCVCO5lDXPQvWyCFFKlWOQ8lz_zJc, abgerufen am 26.06.2019).