#AlpmannNews: Arbeitszeiterfassung – Vertrauensarbeitszeit ade 06.11.2022
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Angestellte müssen ihre Arbeitszeit erfassen, das entschied das Bundesarbeitsgericht im September (12. September 2022 (1 ABR 22/21). Aber bislang bestand viel Unsicherheit, wie das Urteil umzusetzen ist – da die schriftliche Begründung der Richter noch ausstand. Am Wochenende ist diese veröffentlicht worden. Laut BAG müssen Arbeitgeber Lage, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit tatsächlich erfassen, die bloße Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems reicht nicht aus. Die Verpflichtung gilt ab sofort, es gibt keine „Übergangsfrist“.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (“Es muss nicht elektronisch sein”. In: Legal Tribune Online, 05.12.2022, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/beschluss-entscheidung-gruende-bag-1-abr-22-21-erfassung-arbeitszeit-beginn-dauer-ende/, abgerufen am 06.12.2022).