#AlpmannNews: Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Facebook-Account eines Ex-Mitarbeiters 18.04.2018
- In Allgemein
Die Parteien streiten darüber, wer Inhaber eines Facebook-Accounts ist. Das ehemals zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis wurde durch Aufhebungsvertrag, der auch eine Erledigung sämtlicher Ansprüche aus dem
Arbeitsverhältnis vorsah, zum 31.1.2017 beendet.
Die Arbeitgeberin ist der Ansicht, sie sei die Inhaberin des Facebook-Accounts. Der beklagte Arbeitnehmer habe die
Seite lediglich für sie betreut. Unter “Info” habe sich ein Link befunden, der zur ihrer Homepage und zu ihrem
Impressum geführt habe.
Für Streitigkeiten zwischen einem (vormaligen) Arbeitgeber wegen eines von dem (ehemaligen) Arbeitnehmer während dessen Beschäftigung angelegten Facebook – Accounts sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG).
Zu der Frage, ob dem (vormaligen) Arbeitgeber gegenüber dem (ehemaligen) Arbeitnehmer ein Anspruch auf Änderungen sowie auf Untersagung von Änderungen des von dem (ehemaligen) Arbeitnehmer angelegten Facebook – Accounts zur Seite steht (§ 667, § 823, § 862, § 858 BGB) verneint der BGH einen Anspruch des Arbeitgebers. Nach Auffassung des Gerichts fehle es hier im Ergebnis an einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese sei weder ausdrücklich geschlossen worden, noch könne sie mithilfe der Inhalte und der objektiven Gestaltung der Seite bestimmt werden. Argumentation des Gerichts: Der Arbeitnehmer hatte den Account nicht mit einer dienstlichen Mailadresse angelegt und genutzt, sondern vielmehr mit einer privaten. Zudem veröffentlichte der Mitarbeiter zum Teil auch private Inhalte, wie z.B. persönliche Fotos.
Weitere rechtliche Problemaufrisse zum Thema “Facebook” können euch in der mündlichen Prüfung zum Thema Vererbbarkeit eines Facebookkontos begnen.
Wir verweisen euch daher auf folgende Entscheidungen:
https://www.lto.de/…/lg-berlin-20o17215-facebook-profil-er…/
https://www.lto.de/…/kg-berlin-21u9-16-facebook-konto-kein…/