#AlpmannNews: Antrag gegen “Layla”-Verbot gescheitert vom 20.07.2022
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Die Nummer eins der deutschen Single-Charts „Layla“ ist ein echter Stimmungstreiber – einige Städte verbieten das Lied. Bundesweit ist eine Debatte entbrannt. Der umstrittene Song “Layla” durfte u.a. nicht auf dem Kiliani-Volkfest gespielt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg im Eilverfahren noch vor dem Ende des Stadtfestes am letzten Wochenende (Beschl. v. 15.07.2022, Az. W 2 E 22.1181). Ein vom VG als “Künstler” bezeichneter Mann wehrte sich vergeblich vor dem VG Würzburg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen das durch die Stadt ausgesprochene Verbot, das Lied “Layla” zu singen. Das VG Würzburg lehnte den Antrag wegen des fehlenden Anordnungsanspruches aber noch vor dem Wochenende ab. Das Verbot entfalte nur Rechtswirkungen für das Festzelt auf dem Kiliani-Volksfest und betreffe auch lediglich den Zeitraum dieses Festes.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Antrag gegen “Layla”-Verbot gescheitert. In: Legal Tribune Online, 18.07.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verwaltungsgericht-wuerzburg-w2e221181-layla-verbot-schlager-volksfest/?fbclid=IwAR2irndCihJyYSo87WwyuUqGDUHFalpDldlOQq_ezvbJZx_UeKVvuLhxLM0, abgerufen am 20.07.2022).