#AlpmannNews: Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten nach misslungenem Rolex-Kauf vom 05.01.2022
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Ein Uhrenhändler ist an den einmal geschlossenen Kaufvertrag gebunden, auch wenn die verkaufte Rolex nur noch teurer lieferbar ist. Der Kunde muss allerdings seiner Schadensminderungspflicht nachkommen und nach günstigeren Angeboten Ausschau halten, entschied das LG Köln (30.11.2021, Az. 5 O 140/21). Der Käufer hätte bei mehreren möglichen Deckungsgeschäften und bei vergleichbaren Angeboten und gleichwertigen Uhren das günstigste Angebot auswählen müssen.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Die Rolex ist verkauft, wenn sie verkauft ist. In: Legal Tribune Online, 30.12.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koeln-5o14021-kaufrecht-rolex-uhr-kaufvertrag-ruecktritt-schadensminderungspflicht-lieferprobleme-deckungsgeschaeft/?fbclid=IwAR2GPsnoAdhypyGd2zHlmz4MF6pefgspk1TsiqD4zsaLZ7f7TqH7TJB55co, abgerufen am 05.01.2022).