AlpmannNews: AfD wird zum Prüffall vom 23.01.2019
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Der Bundesverfassungsschutz (BfV) stuft die AfD bundesweit als einen Prüffall für eine mögliche Beobachtung ein. Eine solche Prüfung gibt es bereits bei Gliederungen der Partei, eine Entscheidung über die Beobachtung ist damit noch nicht getroffen. Doch der Begriff ist ein rechtliches Nullum, und an der Behandlung der Partei ändert sich gar nichts – was auch die Verlautbarung der Verfassungsschützer zweifelhaft erscheinen lässt.
Unter Verdachts- beziehungsweise Prüffällen erfasst der Verfassungsschutz nach eigenen Angaben Organisationen, “die nicht eindeutig extremistisch sind, bei denen aber ‘tatsächliche Anhaltspunkte’ für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen”. Daher prüft die Behörde den entsprechenden Verdacht. Erhärtet sich dieser, “so endet mit der Entscheidung darüber, dass der Personenzusammenschluss als Beobachtungsobjekt eingestuft wird, die Einstufung als Verdachtsfall”.
Wie die Deutsche Presse-Agentur überdies erfuhr, erklärte das BfV den rechtsnationalen “Flügel” der AfD um den Thüringer Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation “Junge Alternative” zum Verdachtsfall. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies – wenn auch nur sehr eingeschränkt – möglich. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz.
Examensrelevant für die mündliche Prüfung ist die Entscheidung des BfV aufjedenfall! Prüflinge sollten sich zudem insbesondere mit den Begriffen “Verbotsmonopol des BVerfG”, “Parteienprivileg” Art. 21 Abs.1 S.2, Abs. 3, Abs.4 GG auseinandersetzen und die Entscheidung des BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 Az 2 BvB 1/13 vertiefen – indem das BVerfG die NPD für verfassungsfeindlich einstuft – aber nicht als verfassungswidrig erklärt.
Hier geht’s zum Artikel vom Deutschlandfunk! (AfD und der Verfassungsschutz unter Beobachtung. In: Deutschlandfunk, 22.01.2019, https://www.deutschlandfunk.de/afd-und-der-verfassungsschutz-unter-beobachtung.724.de.html?dram%3Aarticle_id=439041&fbclid=IwAR1RWxjpccgvg37c4pd4iZtYklsO8uLrWos2GcY8pBNpkWHr7qYpZ3o4syA, abgerufen am 23.01.2019).