#AlpmannNews: AfD vorerst kein Verdachtsfall vom 10.03.2021
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Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln (Beschl. v. 05.03.2021, Az. 13 L 105/21). Der Beschluss gilt, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet.
Zur Begründung erklärte das Gericht, es werde “in unvertretbarer Weise” in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. “Alles” spreche dafür, dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht hinreichend dafür Sorge getragen hat, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen gelangen.
Vertieft euer Wissen zu diesem Thema politische Parteien und Recht auf Chancengleichheit der Parteien im Alpmann Schmidt, Skript, Staatsorganisationsrecht, S. 129 ff.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (AfD darf nicht als Verdachtsfall eingestuft werden. In: Legal Tribune Online, 05.03.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-koeln-13l10521-afd-darf-nicht-als-verdachtsfall-eingestuft-werden-bundesamt-fuer-verfassungsschutz-bfv/?fbclid=IwAR2fZNF2Kb0LKKu3PzlbQNLo3csSg3rPHqVwB1rDX6bD3j737vTtvjrmi1Y, abgerufen am 10.03.2021).