#AlpmannNews: AFD scheitert mit Verfassungsbeschwerde vom 24.07.2019
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Die sächsische AfD darf bei der Landtagswahl am 1. September weiterhin nur mit einer verkürzten Liste antreten. Ein Versuch der Partei, diese Entscheidung des Landeswahlausschusses gerichtlich zu kippen, scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht teilte mit, die Beschwerde sei aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen worden. Zum einen habe die AfD nicht alle notwendigen Unterlagen für eine Verfassungsbeschwerde vorgelegt, zum anderen seien bei Landtagswahlen zuerst die Verfassungsgerichte der Länder zuständig. Sachsens Verfassungsgerichtshof wird sich nun am kommenden Donnerstag mit dem Fall befassen (Az.: 2 BvR 1301/19).
Für die mündliche Prüfung erscheint dieser Fall ideal um die Voraussetzung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu erörtern und auch um eine Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bund- Ländern zu diskutieren.
Hier geht’s zum Artikel vom Tagesspiegel! (AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde. In: Der Tagesspiegel, 24.07.2019, https://www.tagesspiegel.de/politik/kandidatenliste-fuer-sachsen-wahl-afd-scheitert-mit-verfassungsbeschwerde/24693862.html?fbclid=IwAR0gD61eZxHF5R-_QoOUksTOv6D8OEG_BKIwNcrxaPbBhhpD3rxaCEo5Qgs, abgerufen am 24.07.2019).