#AlpmannNews: Äußerungen im WhatsApp-Chat kein Kündigungsgrund vom 22.09.2021
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 19.07.2021 – 21 Sa 1291/208) hat die Kündigung des technischen Leiters eines gemeinnützigen Vereins, die der Verein wegen verächtlicher Äußerungen über Geflüchtete in einem WhatsApp-Chat ausgesprochen hatte, für unwirksam erklärt. Zwar sei eine gerichtliche Verwertung der gefallenen Äußerungen im Gerichtsverfahren zulässig. Eine die Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung könne jedoch nicht festgestellt werden, weil eine vertrauliche Kommunikation unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts falle. Um eine solche gehe es hier, da diese in sehr kleinem Kreis mit privaten Handys erfolgt und erkennbar nicht auf Weitergabe an Dritte, sondern auf Vertraulichkeit ausgelegt gewesen sei.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Äußerungen im WhatsApp-Chat: Kein Kündigungsgrund. In: beck-aktuell, 20.09.2021, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lag-berlin-brandenburg-aeusserungen-in-vertraulichem-whatsapp-chat-kein-kuendigungsgrund?fbclid=IwAR3HrXduu_dpYObfDTP58-NJ20CRHJ96yRdD1Ywkzxn9nLw-9HNfwDyiOfk, abgerufen am 22.09.2021).