#AlpmannNews: Abtretungsverbot in AGB einer Fluglinie unwirksam vom 14.11.2018
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Im Hinweisbeschluss vom 30.07.2018 (Az. 5 S 8340/17) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth das sogenannte Abtretungsverbot – inzwischen häufiger Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fluggesellschaften – für unwirksam erklärt.
Es verstoße gegen § 307 Abs. 1 BGB, da es eine mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbare, unangemessene Benachteiligung des
Fluggastes darstelle.
Das Abtretungsverbot besagt, dass ein Kunde seine Ansprüche auf Entschädigung von seiner Fluggesellschaft nur an natürliche Personen – damit sind ausschließlich weitere in der Flugbuchung genannte Passagiere gemeint – abtreten darf.
Bereits zuvor hatte das Amtsgericht Nürnberg begründet, dass das Abtretungsverbot zum einen nicht mit dem Grundsatz von Treu und Glauben vereinbar und zum anderen eine unangemessene Benachteiligung für die Kunden sei. Die namentlich nicht genannte Fluggesellschaft, die geklagt hatte, argumentierte, dass das Abtretungsverbot infolge der eingeschränkten Anzahl an Gläubigern der Gewährleistung einer ordentlichen Vertragsabwicklung im Wege stehe. Außerdem würde das Abtretungsverbot den Verwaltungsaufwand minimieren, so die Airline weiter. Für das Landgericht war diese Aussage als Grund jedoch nicht ausreichend. Das Interesse an der Abtretung seitens der Kunden sei bedeutend größer, denn sie ist ein bequemes und finanziell risikofreies Mittel um die Kundenansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen. Daneben müsse der Kunde die Möglichkeit haben, frei wählen zu können, ob und wen er mit der Abtretung beauftragen möchte. Mit dem Abtretungsverbot wollen Airlines wie zum Beispiel der irische Billigflieger Ryanair verhindern, dass Passagiere ihre Ansprüche auf Entschädigungszahlungen an Fluggastrechteportale abtreten.
Hier geht’s zur Pressemitteilung vom Oberlandesgericht Nürnberg! (Landgericht Nürnberg-Fürth hält Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluglinie für unwirksam. In: Oberlandesgericht Nürnberg, 19.09.2018, https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/presse/2018/29.php, abgerufen am 14.11.2018).