#AlpmannNews: Abschleppen wegen jugendgefährdender Fahrzeugaufdrucke vom 03.10.2018
- In Allgemein
Ein Abtreibungsgegner hatte sein Auto mit Fotos abgetriebener und zerstückelter Föten beklebt. Als er sein Auto während der Unterrichtszeiten direkt vor einer Grundschule abstellte, ließ die Stadtpolizei Darmstadt das Auto abschleppen. Der Streit, wer die Kosten zu tragen hat, führte nun zu einem Rechtsstreit. Das VG Darmstadt entschied, dass die Grenze der “Werbung” für politische Ansichten überschritten sei, wo das Wohl der Grundschulkinder unmittelbar gefährdet sei. Die Kinder seien konkret in Gefahr gewesen, ohne jede pädagogische oder erzieherisch Unterstützung mit den brutalen Bildern und den Slogans konfrontiert zu werden.
Darin sieht das Gericht eine Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG), die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Dementsprechend sei die Polizei auch berechtigt gewesen, die damit verbundene Gefahr zu beseitigen, indem sie das Auto abschleppte. Ob der Mann tatsächlich auf Kinder einwirken wollte oder nur zufällig vor der Schule parkte, spielt laut dem Gericht keine Rolle (Aktenzeichen 3 K 1937/17.DA).
***Examensrelevant: Abschleppfälle sind immer wieder beliebt beim Prüfungsamt und ermöglichen es dem Prüfer Systemverständnis und verschiedene Rechtsgebiete abzufragen! Also vertieft bitte nochmal eure Kenntnisse vgl. dazu Alpmann Skript, Polizei und Ordnungsrecht (erhältlich ab ca. November 2018).
Hier geht’s zum Artikel der Universität des Saarlandes! (VG Darmstadt: Abschleppen wegen jugendgefährdender Fahrzeugaufdrucke vor Grundschule rechtmäßig. In: Universität des Saarlandes – GFU, 25.09.2018, https://verkehrsrecht.gfu.com/2018/09/vg-darmstadt-abschleppen-wegen-jugendgefaehrdender-fahrzeugaufdrucke-vor-grundschule-rechtmaessig/, abgerufen am: 03.10.2018).