#AlpmannNews: Abfall muss nicht auf wertvolle Gegenstände untersucht werden vom 19.05.2021
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Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich unter gesammeltem Abfall auch persönliche oder wertvolle Gegenstände befinden, die nicht weggeworfen werden sollen, darf der Abfall ohne vorherige Sichtung entsorgt werden. Hierauf hat der 8. Zivilsenat des OLG Koblenz (Beschl. v. 13.04.2021, Az. 8 U 1596/20) in einem kürzlich gefassten Beschluss hingewiesen. Verbrennt die Lebensgefährtin des Sohnes beim Entsorgen benutzter Taschentücher also eine Zahnprothese, handelt sie nicht fahrlässig.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Abfall muss nicht auf wertvolle Gegenstände untersucht werden. In: Legal Tribune Online, 19.05.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koblenz-8u1596-20-zahnprothese-im-ofen-verbrannt-keine-fahrlaessigkeit/?fbclid=IwAR1ztQZTSgGxoBIA0BkGRboRwQ36B7JDp5-hyVvrpkTpgYTVCkAle5_VnP0, abgerufen am 19.05.2021).